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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR RUSSLAND

DHL EXPRESS NETWORK ALLGEMEINE BEFÖRDERUNGS- UND ZOLLABWICKLUNGSBEDINGUNGEN („AGB“)

Diese AGB gelten für Dienstleistungen des Expressdienstleisters DHL Express in Bezug auf die Zustellung von Expresssendungen für den persönlichen Gebrauch.

  1. Hierin verwendete Begriffe:

Express Carrier: DHL Express ist in der Russischen Föderation durch zwei Unternehmen vertreten, DHL International AO und DHL Express OOO. DHL Express und Dritte arbeiten zusammen, um Express-Sendungen international zuzustellen und Zollvorgänge in Bezug auf Express-Sendungen durchzuführen.

Zollagent bezeichnet DHL Express OOO, das Zollvorgänge im Namen und im Auftrag des Zollantragstellers und anderer interessierter Parteien gemäß den Zollgesetzen der Zollunion durchführt.

Expressversand bezeichnet Waren, die im Expressmodus mit einem beliebigen Transportmittel unter Verwendung des elektronischen Versandorganisations- und -verfolgungssystems auf www. dhl. ru -Website, um diese Waren gemäß einem individuellen Frachtbrief innerhalb der kürzestmöglichen und/oder festgelegten Frist an den Empfänger zu liefern.

Versender ist eine juristische Person, normalerweise ein Online-Shop, die Express-Sendungen zur Zustellung an den Express-Spediteur übergeben hat.

Empfänger bezeichnet einen einzelnen Empfänger einer Express-Sendung, der im Frachtbrief von DHL Express angegeben ist.

  1. Gegenstand der AGB

2.1. Diese AGB sind ein öffentliches Angebot und bilden eine einvernehmliche Liefer- und Zollabwicklungsvereinbarung in Bezug auf Express-Sendungen durch und zwischen dem Versender/Empfänger, dem Express -Spediteur und dem Zollagenten („Vereinbarung“).

2.2. Der Empfänger von Express-Sendungen akzeptiert die Bestimmungen dieser Vereinbarung für sich selbst und für andere direkt oder indirekt interessierte Parteien, einschließlich des Versenders, indem er eine Schaltfläche drückt, ein Kästchen ankreuzt oder ein anderes Zeichen in das Kästchen „Ich akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Öffentlichkeit Angebot“ sowie/oder durch andere Mittel der tatsächlichen Bestätigung ihrer Zustimmung bei der Bestellung von Waren auf der Website des Versenders.

2.3. Gemäß den geltenden Gesetzen in der Russischen Föderation haben Expressfrachtführer und Zollagenten das Recht, vom Empfänger Dokumente und Informationen zu verlangen, die für die internationale Zustellung von Expresssendungen und Zollvorgängen in Bezug auf Expresssendungen erforderlich sind, einschließlich solcher, die Informationen enthalten, die Geschäfts-, Bank- und andere Geheimnisse enthalten gesetzlich geschützte Informationen oder andere vertrauliche Informationen und erhalten Sie diese Dokumente und Informationen innerhalb der Fristen, die die Einhaltung der in den geltenden Gesetzen festgelegten Anforderungen gewährleisten.

Express Carrier und Customs Broker erkennen hiermit an und bestätigen, dass die erhaltenen Informationen, die Staats-, Handels-, Bank- und andere gesetzlich geschützte Geheimnisse oder andere vertrauliche Informationen umfassen, nicht von Express Carrier und Customs Broker und ihren Mitarbeitern für ihre eigenen Zwecke offengelegt oder verwendet werden dürfen. an andere Personen übergeben werden, mit Ausnahme der Fälle, die in der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation vorgesehen sind, andere Fälle, in denen die Offenlegung der Informationen für die internationale Zustellung von Express-Sendungen und Zollvorgängen in Bezug auf Express-Sendungen erforderlich ist.


  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen des DHL Express Network.

3.1. Der Versender und der Empfänger erkennen an, dass für die Beförderung von Waren über das DHL Express-Netzwerk die normalen Lieferbedingungen von DHL Express gelten; die für den Empfänger wesentlichen Bestimmungen daraus sind nachfolgend aufgeführt:

Lieferungen und Unzustellbarkeiten

Sendungen können nicht an Postfächer oder Postleitzahlen geliefert werden. Sendungen werden an die vom Versender angegebene Adresse des Empfängers geliefert, jedoch nicht unbedingt an den benannten Empfänger persönlich. Sendungen an Adressen mit zentralem Empfangsbereich werden dort zugestellt.

DHL kann den Empfänger über eine bevorstehende Lieferung oder eine verpasste Lieferung informieren. Dem Empfänger können alternative Zustelloptionen angeboten werden, z. B. Zustellung an einem anderen Tag, keine Unterschrift erforderlich, Nachsendung oder Abholung an einem DHL Service Point. Der Versender kann auf Anfrage bestimmte Lieferoptionen ausschließen.

Wenn die Sendung wie in Abschnitt 2 beschrieben als nicht akzeptabel erachtet wird oder für Zollzwecke unterbewertet wurde oder der Empfänger nicht angemessen identifiziert oder lokalisiert werden kann oder der Empfänger die Lieferung verweigert oder die Zahlung von Zöllen oder anderen Versandgebühren verweigert, wird DHL angemessene Maßnahmen ergreifen Bemühungen, die Sendung auf Kosten des Versenders an den Versender zurückzusenden, andernfalls kann die Sendung freigegeben, entsorgt oder verkauft werden, ohne dass dem Versender oder jemand anderem irgendeine Haftung entsteht, wobei der Erlös gegen Zölle, Versandkosten und damit verbundene Verwaltungskosten verrechnet wird Restbetrag des Verkaufserlöses, der an den Versender zurückzugeben ist. DHL hat das Recht, jede Sendung zu vernichten, die DHL aufgrund gesetzlicher Vorschriften an der Rücksendung an den Versender hindert, sowie jede Sendung mit Gefahrgut.

Inspektion

DHL hat das Recht, eine Sendung aus Sicherheits-, Zoll- oder anderen behördlichen Gründen ohne Vorankündigung zu öffnen und zu inspizieren.

Haftung von DHL

Die Haftung von DHL in Bezug auf eine Sendung, die auf dem Luftweg transportiert wird (einschließlich zusätzlicher Straßentransporte oder Zwischenstopps auf der Strecke), ist durch das Montrealer Übereinkommen oder das Warschauer Abkommen, je nach Anwendbarkeit, oder in Ermangelung eines solchen Übereinkommens auf den niedrigeren von (i) den aktuellen Marktwert oder deklarierten Wert oder (ii) 19 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm (ungefähr 26,00 US-Dollar pro Kilogramm). Diese Beschränkungen gelten auch für alle anderen Transportarten, außer wenn Sendungen nur auf der Straße befördert werden, wenn die nachstehenden Beschränkungen gelten.

Für grenzüberschreitende Sendungen, die auf der Straße transportiert werden, ist die Haftung von DHL gemäß dem Übereinkommen über die internationale Beförderung von Gütern auf der Straße (CMR) auf den jeweils niedrigeren Wert aus (i) dem aktuellen Marktwert oder dem deklarierten Wert oder (ii) beschränkt. 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm (ungefähr 14,00 US-Dollar pro Kilogramm). Diese Beschränkungen gelten auch für den nationalen Straßentransport, sofern keine zwingenden oder niedrigeren Haftungsbeschränkungen im anwendbaren nationalen Transportrecht bestehen.

Wenn der Versender diese Grenzen als unzureichend ansieht, muss er eine besondere Werterklärung abgeben und eine Versicherung wie in Abschnitt 8 beschrieben beantragen oder eigene Versicherungsvorkehrungen treffen.

Die Haftung von DHL ist ausschließlich auf direkte Verluste und Schäden an einer Sendung und auf die in diesem Abschnitt 6 festgelegten Gewichtsgrenzen pro Kilogramm beschränkt. Alle anderen Arten von Verlusten oder Schäden sind ausgeschlossen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Einkommen, Zinsen, zukünftige Geschäfte). , unabhängig davon, ob es sich um einen besonderen oder indirekten Verlust oder Schaden handelt, und selbst wenn DHL auf das Risiko eines solchen Verlusts oder Schadens aufmerksam gemacht wurde.

DHL wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Sendung gemäß den regulären Lieferplänen von DHL zuzustellen, aber diese Pläne sind nicht bindend und nicht Bestandteil des Vertrags. DHL haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Verspätung verursacht werden, aber für bestimmte Sendungen kann der Versender möglicherweise eine begrenzte Verspätungsentschädigung gemäß den Geschäftsbedingungen der Geld-zurück-Garantie verlangen, die auf der DHL-Website unter www.dhl.com oder verfügbar sind vom Kundenservice.

Ansprüche

Alle Ansprüche müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum, an dem DHL die Sendung angenommen hat, schriftlich bei DHL eingereicht werden, andernfalls übernimmt DHL keinerlei Haftung. Reklamationen sind auf eine Reklamation pro Sendung beschränkt, deren Begleichung die vollständige und endgültige Begleichung aller damit verbundenen Verluste oder Schäden darstellt.

Umstände außerhalb der Kontrolle von DHL

DHL haftet nicht für Verluste oder Schäden, die sich aus Umständen ergeben, die außerhalb der Kontrolle von DHL liegen. Dazu gehören unter anderem elektrische oder magnetische Beschädigung oder Löschung von elektronischen oder fotografischen Bildern, Daten oder Aufzeichnungen; Mängel oder Merkmale im Zusammenhang mit der Art der Sendung, auch wenn sie DHL bekannt sind; jede Handlung oder Unterlassung einer Person, die nicht bei DHL angestellt oder unter Vertrag steht – z. B. Versender, Empfänger, Dritte, Zoll- oder andere Regierungsbeamte; „Höhere Gewalt“ – z. B. Erdbeben, Zyklon, Sturm, Überschwemmung, Nebel, Krieg, Flugzeugabsturz, Embargo, Aufruhr, zivile Unruhen oder Arbeitskämpfe.

Routing

Der Versender stimmt allen Routen und Umleitungen zu, einschließlich der Möglichkeit, dass die Sendung über Zwischenstopps befördert werden kann.

3.2 Der vollständige Text der Beförderungsbedingungen von текст DHL Express Network ist auf der Website www.dhl.ru verfügbar.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zolloperationen

4.1. Zollagent:

4.1.1 kann eine Zollerklärung für Express-Sendungen durchführen;

4.1.2. teilt dem Empfänger per Fax oder E-Mail das Datum des Wareneingangs im Verwahrungslager (TSF) mit;

4.1.3. führt andere Maßnahmen durch, die in den Zollgesetzen der Zollunion und der Russischen Föderation vorgeschrieben sind, um die Zollvorgänge als eine vom Empfänger bevollmächtigte Person in Bezug auf die deklarierten Express-Sendungen durchzuführen.

4.2. Der Empfänger muss umfassende und genaue Angaben und Dokumente zur Durchführung der Deklaration der Expresssendungen gemäß den Zollgesetzen der Zollunion und der Russischen Föderation bereitstellen und auf Anfrage des Zollagenten zusätzliche Dokumente bereitstellen.

Alle für die Deklaration der Waren erforderlichen Dokumente sollten innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Eingang der Waren bei der TSF vorgelegt werden.

4.3. Der Empfänger erledigt die Formalitäten im Zusammenhang mit der Häufigkeit des Empfangs von Sendungen auf eigene Gefahr und Kosten

4.4. Der Versender und der Empfänger garantieren, dass sie über die rechtliche Befugnis oder andere rechtliche Gründe verfügen, dass der Zollagent in ihrem Namen rechtlich relevante Handlungen durchführt, und haften uneingeschränkt für die Bereitstellung umfassender und genauer Informationen in Bezug auf die Express-Sendungen.


  1. Haftung der Parteien

5.1. Der Empfänger haftet für strafrechtliche Sanktionen, die gegen den Zollagenten verhängt werden, wenn dieser gegen Zollvorschriften verstößt, weil der Empfänger keine vollständigen und/oder genauen Informationen und Dokumente zur Verfügung gestellt hat, einschließlich Unstimmigkeiten zwischen den transportierten Waren und ihren Begleitdokumenten ihres Namens, ihrer Menge, anderer Merkmale, die sich auf die ordnungsgemäße Anmeldung auswirken, sowie der Verspätung des Empfängers bei der Bereitstellung dieser Dokumente und Informationen; und in diesem Fall erstattet der Empfänger dem Zollagenten alle Beträge dieser Sanktionen gegen eine separate Rechnung.

5.2. Der Zollagent haftet nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Folge- und Folgeschäden des Empfängers, auch wenn solche Schäden vorhersehbar sind oder dem Zollagenten bekannt waren oder der Zollagent hätte davon wissen können oder müssen.

5.3. Die Parteien sind von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, wenn dies auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen ist und diese Umstände die Erfüllung dieser Vereinbarung direkt beeinflussen.


  1. Servicegebühren und Zahlung für Zollvorgänge:

6.1. Die Servicegebühren werden basierend auf den Sätzen des Zollagenten zum Rechnungsdatum bestimmt, einschließlich der Beträge von Zoll- und anderen Gebühren, die der Zollagent bei der Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung zahlt.

6.2. Der Empfänger muss für die Dienstleistungen des Zollagenten bezahlen.

6.3. Der Zollagent behält sich das Recht vor, Waren des Empfängers auf dessen Kosten zurückzuhalten, bis die dem Empfänger hierunter erbrachten Leistungen des Kundenagenten vollständig bezahlt sind.


  1. Allgemeine Bestimmungen

7.1. Sollten sich die AGB und/oder der Vertragstext ändern, vereinbaren die Parteien, die AGB anzuwenden, die ab dem in Ziffer 2.2 angegebenen Datum der Zustimmung gelten.